Dies ist die FAQ-Abschnittsfrage.
Dieser Abschnitt enthält Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Benutzern helfen, die benötigten Informationen schnell und einfach zu finden.
1. Was bedeutet „geförderte Personalentwicklung“ überhaupt?
Geförderte Personalentwicklung bezeichnet Maßnahmen zur Weiterbildung, Kompetenzentwicklung oder Organisationsentwicklung, die durch öffentliche Mittel (z. B. vom ESF, BAFA oder anderen Programmen) finanziell unterstützt werden.
2. Welche Vorteile haben geförderte Maßnahmen für mein Unternehmen?
Sie reduzieren Weiterbildungskosten erheblich (bis zu 90 % Förderung möglich), verbessern die Qualifikation Ihrer Mitarbeitenden und steigern langfristig Ihre Wettbewerbsfähigkeit.
3. Was unterscheidet geförderte von nicht geförderten Weiterbildungsmaßnahmen?
Bei geförderten Maßnahmen erhalten Sie einen Zuschuss vom Staat. Der große Unterschied: Der finanzielle Aufwand für Ihr Unternehmen sinkt erheblich.
4. Wie hoch sind die typischen Förderquoten?
Je nach Programm und Unternehmensgröße sind Förderungen zwischen 40 und 90 Prozent möglich.
5. Können auch mittelständische oder kleine Unternehmen Förderungen bekommen?
Ja, gerade KMU profitieren besonders, da viele Programme gezielt diese Zielgruppe unterstützen.
6. Ist die Förderung ein Zuschuss oder muss sie zurückgezahlt werden?
Das hängt ganz vom Förderprogramm ab, wir arbeiten aber häufig mit Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
7. Wie lange dauert die Bewilligung von Fördermitteln?
Zwischen wenigen Wochen bis zu drei Monaten, je nach Programm und Komplexität.
8. Gibt es eine maximale Fördersumme pro Projekt oder pro Jahr?
Grundsätzlich greift bei den allermeisten Zuschüssen die De-minimis-Regelung. Hierbei darf ein Unternehmen bis zu 300.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren als Beihilfe erhalten ohne dass diese bei der EU-Kommission angemeldet werden muss. Unternehmen sind verpflichtet, alle erhaltenen De-minimis-Beihilfen zu dokumentieren und bei Neuanträgen eine entsprechende Erklärung abzugeben.
9. Muss ich für die Förderung selbst in Vorkasse gehen?
In manchen Programmen ja, in anderen wird direkt bezuschusst. Wir beraten Sie zur optimalen Strategie.
10. Für welche Mitarbeitenden eignen sich geförderte Maßnahmen besonders?
Grundsätzlich für alle Mitarbeitenden, insbesondere Fach- und Führungskräfte, Nachwuchstalente und Mitarbeitende in Transformationsprozessen.
11. Können auch Führungskräfte oder Auszubildende teilnehmen?
Ja, Führungskräfte ebenso wie Auszubildende können in vielen Programmen gefördert werden.
12. Sind individuelle Coachings oder Teamtrainings förderfähig?
Ja, wenn sie Teil eines Personalentwicklungskonzepts sind.
13. Können wir interne Weiterbildungen fördern lassen oder nur externe?
In der Regel müssen externe Anbieter beauftragt werden. Es gibt aber Ausnahmen, die wir individuell prüfen.
14. Wie läuft der Beratungsprozess mit Envision ab?
1) Erstgespräch
2) Potenzialanalyse & Fördercheck
3) Konzeptentwicklung
4) Antragstellung
5) Umsetzung
6) Evaluation
15. Wie viel Aufwand kommt auf uns als Unternehmen zu?
Minimaler Aufwand: Wir übernehmen Antragstellung, Kommunikation und Großteile der Organisation.
16. Übernehmt ihr auch die Antragstellung und Abwicklung?
Ja, vollumfänglich.
17. Wie schnell können wir starten?
Ein Erstgespräch ist kurzfristig möglich. Die Maßnahmen starten nach Bewilligung, in der Regel nach wenigen Wochen.
18. Wie stellt ihr sicher, dass die Maßnahmen wirklich etwas bewirken?
Wir definieren klare Ziele und messen den Erfolg anhand vorher festgelegter KPIs oder qualitativer Feedbacks.
19. Was sollten wir zum Erstgespräch vorbereiten?
Grundsätzliche Infos zum Unternehmen, aktuelle Herausforderungen, ggf. bereits bekannte Interessen für bestimmte Themen.
