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De-minimis bei Förderungen: 300.000 € Regel sicher dokumentieren

Staatliche Förderungen sind oft De-minimis-Beihilfen. Damit du die 300.000 € Grenze nicht überschreitest, ist eine lückenlose Dokumentation Pflicht.

Was ist De-minimis?

De-minimis-Beihilfen sind staatliche Förderungen, die so gering sind, dass sie den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt nicht verfälschen. Sie unterliegen vereinfachten Regelungen – allerdings mit strikter Obergrenze.

Rechtsrahmen

Grundlage ist die EU-Verordnung 2023/2831. Sie regelt, dass ein Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren maximal 300.000 € an De-minimis-Beihilfen erhalten darf.

300.000 € in drei Jahren: Was zählt, wie prüfen

Was zählt zur Obergrenze?

  • Alle De-minimis-Beihilfen aus den letzten 3 Steuerjahren (fortlaufend)
  • Unabhängig vom Fördergeber (Bund, Land, Kommune, EU)
  • Alle Förderformen: Zuschüsse, Darlehen, Garantien, Steuervergünstigungen

Wie wird geprüft?

Bei jedem Förderantrag musst du eine De-minimis-Erklärung abgeben, in der du alle erhaltenen Beihilfen der letzten 3 Jahre auflistest. Die Förderstelle prüft dann, ob die neue Förderung die Obergrenze überschreiten würde.

Wichtig: Falsche oder unvollständige Angaben können zur Rückforderung aller Beihilfen führen. Eine saubere Dokumentation ist essentiell.

Dokumentationspflicht und Erklärung bei Neuanträgen

In der Praxis bedeutet das:

1. Vor jedem Antrag

Prüfe, welche De-minimis-Beihilfen du in den letzten 3 Steuerjahren erhalten hast und ob die neue Förderung die 300.000 € Grenze überschreitet

2. Erklärung ausfüllen

Fülle die De-minimis-Erklärung des Fördergebers vollständig und korrekt aus (Datum, Fördergeber, Betrag, Zweck)

3. Belege aufbewahren

Bewahre alle Bewilligungsbescheide und Nachweise für mindestens 10 Jahre auf

Ab 01.01.2026: Registerpflicht und mehr Transparenz

Ab dem 1. Januar 2026 wird ein zentrales De-minimis-Register eingeführt. Fördergeber melden Beihilfen automatisch, und du kannst deine erhaltenen Förderungen online einsehen.

Vorteil: Das Register erleichtert die Übersicht und reduziert Fehler bei der Erklärung. Die Dokumentationspflicht bleibt jedoch bestehen.

Häufige Fehler vermeiden

Fusion/Übernahme/Spaltung nicht berücksichtigt

Bei Unternehmensumstrukturierungen müssen die De-minimis-Beihilfen aller beteiligten Unternehmen zusammengerechnet werden

Kumulierung mehrerer Förderungen

Wenn mehrere Förderprogramme für dieselbe Maßnahme kombiniert werden, können unzulässige Überschneidungen entstehen

Unvollständige Dokumentation

Fehlende oder fehlerhafte Aufzeichnungen können zur Rückforderung aller Beihilfen führen

Häufig gestellte Fragen zu De-minimis

ENVision unterstützt dich bei der De-minimis-Dokumentation

Wir dokumentieren alle Förderungen systematisch und stellen sicher, dass du die Grenzen einhältst.