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§82a SGB III

Qualifizierungsgeld: Voraussetzungen, Ablauf und typische Stolpersteine

Das Qualifizierungsgeld hilft, Beschäftigung bei Strukturwandel zu sichern – mit vollständiger Übernahme der Qualifizierungskosten und des Arbeitsentgelts.

Was ist Qualifizierungsgeld?

Qualifizierungsgeld ist eine Leistung der Arbeitsförderung, die eingeführt wurde, um Beschäftigung bei wirtschaftlichem Strukturwandel zu erhalten. Ziel ist es, Mitarbeitende frühzeitig zu qualifizieren, bevor Arbeitsplätze gefährdet sind.

Ziel: Beschäftigung halten bei Strukturwandel

Anders als bei der regulären QCG-Förderung ist Qualifizierungsgeld auf Situationen zugeschnitten, in denen der Strukturwandel (z.B. Digitalisierung, Transformation) einen größeren Teil der Belegschaft betrifft.

Betriebliche Voraussetzungen: 20% / 10%-Regel

20%

Große Unternehmen

Bei Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten müssen mindestens 20% vom Strukturwandel betroffen sein

10%

Kleinere Unternehmen

Bei Unternehmen unter 250 Beschäftigten reichen 10% betroffene Mitarbeitende aus

Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Erklärung: Was muss geregelt sein

Für Qualifizierungsgeld ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, die mindestens folgende Punkte regelt:

Qualifizierungsbedarf

Welche Kompetenzen werden benötigt und warum (Bezug zum Strukturwandel)

Betroffene Beschäftigtengruppen

Welche Mitarbeitenden werden qualifiziert

Art und Umfang der Qualifizierung

Dauer, Inhalte und Durchführungsform der Maßnahme

Abgrenzung zu Individual-/Sammelantrag-Förderung

KriteriumQualifizierungsgeldQCG Individual/Sammel
AnlassStrukturwandelAllgemeine Qualifizierung
Betroffene MAMind. 20% / 10%Keine Mindestquote
VereinbarungBetriebsvereinbarung/Tarifvertrag nötigNicht erforderlich
FörderhöheKann höher seinStandard-Fördersätze

Häufig gestellte Fragen zum Qualifizierungsgeld

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