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Wissenshub · Cluster-Artikel

De-minimis einfach erklärt: Die 300.000 € Regel verstehen

Was bedeutet De-minimis? Wann gilt die 300.000 € Grenze? Und wie dokumentierst du richtig? Alle Antworten im Überblick.

Was ist De-minimis?

De-minimis (lateinisch: „über Geringfügiges") bezeichnet staatliche Beihilfen, die so gering sind, dass sie den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht spürbar verfälschen. Sie unterliegen vereinfachten Regeln – allerdings mit strikter Obergrenze.

Die Kernregel

Ein Unternehmen darf innerhalb von 3 Steuerjahren (fortlaufend) maximal 300.000 € an De-minimis-Beihilfen erhalten. Wird diese Grenze überschritten, gelten alle Beihilfen als unzulässig und müssen zurückgezahlt werden.

Was zählt zur 300.000 € Grenze?

Alle De-minimis-Beihilfen der letzten 3 Steuerjahre
Unabhängig vom Fördergeber (Bund, Land, Kommune, EU)
Alle Förderformen: Zuschüsse, Darlehen, Garantien, Steuervergünstigungen

Dokumentationspflicht

Du musst bei jedem Förderantrag eine De-minimis-Erklärung abgeben und alle erhaltenen Beihilfen der letzten 3 Jahre auflisten. Bewahre alle Bewilligungsbescheide für mindestens 10 Jahre auf.

Wichtig ab 01.01.2026

Ab 2026 wird ein zentrales De-minimis-Register eingeführt. Fördergeber melden Beihilfen automatisch, und du kannst deine Förderungen online einsehen.