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Die 120-Stunden-Regel: Warum sie gilt und wie du sie erfüllst
Die Mindestdauer von 120 Stunden ist eine zentrale Voraussetzung für QCG-Förderung. Hier erfährst du alles Wichtige.
Warum 120 Stunden?
Die 120-Stunden-Grenze stellt sicher, dass geförderte Weiterbildungen substantiell sind und echten Kompetenzzuwachs ermöglichen. Kurze Workshops oder Einführungen fallen bewusst nicht unter die Förderung.
Wie werden die Stunden berechnet?
- Unterrichtsstunden zählen: Reine Unterrichtszeit, keine Pausen oder Selbstlernphasen
- Über Zeit verteilbar: Bei berufsbegleitenden Formaten können die 120 Stunden über Wochen oder Monate verteilt werden
- Modulare Maßnahmen: Mehrere Module können kombiniert werden, wenn sie insgesamt >120h umfassen
Praxistipps
Berufsbegleitende Formate nutzen
Ein 6-monatiges Programm mit wöchentlich 4 Stunden erreicht locker die 120-Stunden-Marke ohne den Betriebsablauf zu stören.
Kombination von Modulen
Mehrere thematisch zusammenhängende Module (z.B. Grundlagen + Vertiefung) können als Gesamtmaßnahme beantragt werden.