Qualifizierungschancengesetz: Der komplette Leitfaden für Arbeitgeber
Alles, was du über das QCG wissen musst – von Voraussetzungen über Förderhöhen bis zu praktischen Tipps für die Umsetzung.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) wurde 2019 eingeführt, um Unternehmen und Beschäftigte auf den digitalen und strukturellen Wandel vorzubereiten. Es ermöglicht umfassende Förderungen für Weiterbildungsmaßnahmen – unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebszugehörigkeit.
Zentrale Elemente sind die Übernahme von Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse, die es Unternehmen ermöglichen, ihre Mitarbeitenden ohne hohe finanzielle Belastung zu qualifizieren.
Wer kann profitieren?
Alle Unternehmen
Vom Kleinstbetrieb bis zum Großkonzern – jedes Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten kann QCG-Förderung beantragen. Die Förderhöhe staffelt sich nach Betriebsgröße.
Alle Beschäftigten
Das QCG ist nicht an Alter, Qualifikation oder Dauer der Betriebszugehörigkeit gebunden. Auch Führungskräfte können teilnehmen.
Voraussetzungen im Detail
1. Mindestens 120 Stunden
Die Weiterbildung muss mehr als 120 Unterrichtsstunden umfassen. Bei berufsbegleitenden Formaten können diese über mehrere Monate verteilt werden.
2. AZAV-Zulassung
Bildungsträger und Maßnahme müssen nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert sein.
3. Übertragbare Kompetenzen
Die Weiterbildung darf nicht nur betriebs- oder softwarespezifisch sein, sondern muss Fähigkeiten vermitteln, die auch bei einem Arbeitgeberwechsel relevant sind.
4. Antrag vor Maßnahmenbeginn
Der Förderantrag muss vor Start der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein. Nachträgliche Förderungen sind nicht möglich.
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