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Wissenshub · Pillar-Artikel

Qualifizierungsgeld §82a SGB III: Der komplette Leitfaden

Alles zum Qualifizierungsgeld: Von Strukturwandel-Kriterien über Betriebsvereinbarungen bis zu praktischen Umsetzungstipps.

Was ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld (§82a SGB III) wurde 2024 eingeführt, um Beschäftigung bei Strukturwandel zu sichern. Es unterstützt Unternehmen, deren Geschäftsmodell oder Produktionsprozesse durch technologische, wirtschaftliche oder klimapolitische Veränderungen betroffen sind.

Ziel: Arbeitsplätze erhalten

Statt Mitarbeitende bei Wegfall alter Tätigkeiten zu entlassen, ermöglicht das Qualifizierungsgeld eine rechtzeitige Anpassungsqualifizierung – mit umfassender staatlicher Förderung.

Die 20%/10%-Regel

20%

Unternehmen ≥250 Beschäftigte

Mindestens 20% der Belegschaft müssen vom Strukturwandel betroffen sein

10%

Unternehmen <250 Beschäftigte

Für kleinere Betriebe gilt eine reduzierte Quote von 10%

Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag erforderlich

Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung ist Pflicht:

Betriebsvereinbarung

Bei vorhandenem Betriebsrat: Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Tarifvertrag

Tarifgebundene Unternehmen können Regelungen im Tarifvertrag verankern

Gemeinsame Erklärung

Ohne Betriebsrat: Schriftliche Erklärung von Arbeitgeber + 75% der betroffenen Beschäftigten