Qualifizierungsgeld §82a SGB III: Der komplette Leitfaden
Alles zum Qualifizierungsgeld: Von Strukturwandel-Kriterien über Betriebsvereinbarungen bis zu praktischen Umsetzungstipps.
Was ist das Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld (§82a SGB III) wurde 2024 eingeführt, um Beschäftigung bei Strukturwandel zu sichern. Es unterstützt Unternehmen, deren Geschäftsmodell oder Produktionsprozesse durch technologische, wirtschaftliche oder klimapolitische Veränderungen betroffen sind.
Ziel: Arbeitsplätze erhalten
Statt Mitarbeitende bei Wegfall alter Tätigkeiten zu entlassen, ermöglicht das Qualifizierungsgeld eine rechtzeitige Anpassungsqualifizierung – mit umfassender staatlicher Förderung.
Die 20%/10%-Regel
Unternehmen ≥250 Beschäftigte
Mindestens 20% der Belegschaft müssen vom Strukturwandel betroffen sein
Unternehmen <250 Beschäftigte
Für kleinere Betriebe gilt eine reduzierte Quote von 10%
Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag erforderlich
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung ist Pflicht:
Betriebsvereinbarung
Bei vorhandenem Betriebsrat: Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Tarifvertrag
Tarifgebundene Unternehmen können Regelungen im Tarifvertrag verankern
Gemeinsame Erklärung
Ohne Betriebsrat: Schriftliche Erklärung von Arbeitgeber + 75% der betroffenen Beschäftigten